Allgemeine Verkaufsbedingungen

GEGENSTAND

1.1 Alle Geschäftsvorfälle, die von der Gesellschaft E.S.M.C. durchgeführt werden, unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind systematisch den von unserem Unternehmen ausgestellten Handelsdokumenten beigefügt. Folglich implizieren alle bei unserem Unternehmen aufgegebenen Bestellungen zwingend und als wesentliche und bestimmende Bedingung die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch unseren Kunden.

1.2 E.S.M.C. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Bedingungen.


ANGEBOTENE PRODUKTE

2.1 Unsere Produkte werden im Rahmen der verfügbaren Bestände angeboten.

2.2 Diese Produkte können sich jederzeit technisch und qualitativ weiterentwickeln und ändern, allein auf Entscheidung der Gesellschaft. Kataloge haben rein informativen Charakter und stellen kein vertragliches Dokument im Verhältnis zum Kunden dar.


PREISE

3.1 Die Preise der verkauften Waren sind die zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe geltenden Preise. Sie verstehen sich zzgl. Steuern, ab unserem Lager, ohne Lieferkosten. Folglich werden sie um den geltenden Mehrwertsteuersatz und die zum Zeitpunkt der Bestellung und je nach Exportzone anfallenden Transportkosten erhöht.

3.2 Die Gesellschaft E.S.M.C. behält sich das Recht vor, ihre Tarife jederzeit zu ändern. Sie verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Bestellaufnahme angegebenen Preisen zu berechnen.


SKONTO

Ein Skonto wird bei vorzeitiger Zahlung nicht gewährt.


ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Sofern nicht anders in unserer Rechnung oder gemäß den besonderen Bedingungen unserer Zusammenarbeit angegeben, erfolgt die Bezahlung der Waren bei Bestellaufgabe per Kreditkarte. Ihre Bestellung gilt als wirksam mit Erhalt Ihrer Zahlung.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Klassischer Verkauf mit Erstellung eines Bestellscheins und anschließender Rechnung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlt der Kunde den vollen Betrag seiner Bestellung bei der Validierung seiner Rechnung.


ZAHLUNGSVERZUG

7.1 Die Nicht- oder verspätete Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden führt automatisch, ohne Mahnung, zu Verzugszinsen in Höhe des 1,5-fachen des gesetzlichen Zinssatzes, berechnet auf den Netto-Rechnungsbetrag, ab dem Tag nach Lieferung der Produkte.

7.2 Bei Zahlungsausfall kann die Gesellschaft 48 Stunden nach einer erfolglosen Mahnung die Auflösung des Kaufvertrags per Einschreiben mit Rückschein verlangen, ohne dass dies andere Schadensersatzansprüche ausschließt.


EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die Gesellschaft E.S.M.C. behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, einschließlich Haupt- und Nebenkosten.

8.2 In diesem Zusammenhang behält sich E.S.M.C. das Recht vor, im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Käufers die noch unbezahlt gebliebene Ware im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurückzufordern.


LIEFERFRISTEN

9.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind so genau wie möglich, hängen jedoch von unseren Verpackungskapazitäten, unseren Lieferungen und den Spediteuren ab.

9.2 Die Fristen gelten ab dem Datum des Erhalts der vollständigen Zahlung der Bestellung, zu denen ggf. die Herstellungszeit hinzukommt, wenn es sich um ein nach Kundenwunsch gefertigtes Produkt handelt.

9.3 Überschreitungen der Liefer- oder Herstellungsfristen können weder zu Zurückbehaltungen, Entschädigungen noch zur Stornierung laufender Bestellungen führen, sofern die Herstellung oder der Versand innerhalb der angegebenen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Fristen für eine handwerkliche Produktion bleibt.

9.4 Wenn jedoch innerhalb von 2 Monaten nach dem voraussichtlichen Lieferdatum (unter Berücksichtigung einer möglichen Herstellungszeit) das Produkt aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht geliefert wurde, kann jede Partei die Auflösung des Kaufvertrags per Einschreiben mit Rückschein verlangen. Der Kunde kann dann die Rückerstattung seiner Zahlung verlangen, mit Ausschluss jeglicher weiterer Entschädigung oder Schadensersatz.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Aufruhr, Zollrückhaltung von mehr als 7 Tagen, Feuer, Streik, Unfall, Unmöglichkeit der Belieferung oder jedes unvorhersehbare Ereignis, das die handwerkliche Produktion beeinträchtigt.

9.5 Wir werden den Kunden rechtzeitig über jedes Ereignis informieren, das die Herstellung oder Lieferung der Produkte verzögern könnte.


LIEFERBEDINGUNGEN

10.1 Die Lieferungen erfolgen durch Spediteure. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, vollständige oder teilweise Lieferungen in Frankreich und in den Ländern der Europäischen Union durchzuführen.

10.2 Jede Lieferung außerhalb der Europäischen Union liegt vollständig in der Verantwortung des Kunden (Organisation, Kosten, Zollformalitäten usw.).

10.3 Die Transportpauschale deckt den Transport bis zum Eingang des Betriebsgeländes des Kunden ab. Jede zusätzliche Handhabung muss vom Kunden vorher beantragt werden und verursacht zusätzliche Kosten.

10.4Risikoübergang

Unabhängig von der Eigentumsvorbehaltsklausel (Artikel 8) reisen die Produkte ab dem Verlassen unseres Lagers auf Risiko des Kunden. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt alle Risiken im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Erhaltung der Produkte.

10.5 Bei Beschädigung oder Verlust während des Transports muss der Kunde innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware die üblichen Vorbehalte beim Spediteur per Einschreiben mit Rückschein anmelden.


WARENEMPFANG

10.1 Die Lieferung gilt als erfolgt mit der Übergabe der Produkte an den Kunden durch den Spediteur. Der vom Spediteur übergebene, datierte und vom Kunden bei Erhalt der Produkte unterschriebene Lieferschein gilt als Beweis für den Transport und die Übergabe.

10.2 Vor der Unterzeichnung des Lieferscheins muss der Kunde Inhalt, Zustand und Übereinstimmung der gelieferten Produkte überprüfen. Bei Abweichungen muss der Kunde die Lieferung ablehnen oder präzise und datierte handschriftliche Vorbehalte anbringen (Hinweise wie „unter Vorbehalt der Auspackung“ oder „unter Vorbehalt der Montage“ werden nicht akzeptiert).

10.3 Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Ohne Vorbehalte gilt das Produkt als vom Kunden angenommen und kann nicht mehr wegen der Lieferung beanstandet werden.

10.4 Der Kunde muss alle Nachweise für die festgestellten Mängel oder Abweichungen erbringen. Er muss der Gesellschaft alle Möglichkeiten geben, diese Mängel festzustellen und zu beheben. Er darf nicht selbst oder durch Dritte eingreifen.

10.5 Produktrücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Nach Zustimmung autorisieren wir Rücksendungen innerhalb von maximal 7 Tagen ab Lieferdatum der Produkte. Die Transportkosten trägt der Käufer. Das Produkt muss wie bei der Lieferung verpackt sein. Jedes nicht verpackte oder beschädigte zurückgesandte Produkt führt zu Kosten für den Kunden. Rücksendungen „frachtfrei“ werden nicht akzeptiert.

10.6 Bei offensichtlichen Mängeln oder Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die von der Gesellschaft unter den oben genannten Bedingungen festgestellt wurden, kann der Kunde den kostenlosen Austausch der Produkte oder eine Gutschrift für die Rücksendung der Produkte nach Wahl der Gesellschaft erhalten, mit Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatz. Die Gutschrift wird um 20 % gekürzt, um die Kosten für Wertminderung und Wiederaufbereitung zu decken.


GARANTIEAUSCHLUSS

In allen Fällen gilt die Garantie nicht für offensichtliche Mängel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden und Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß oder äußere Einflüsse (insbesondere unsachgemäße Verwendung, mangelhafte Wartung usw.) oder durch eine nicht von der Gesellschaft vorgesehene oder spezifizierte Änderung des Produkts verursacht wurden.


STREITIGKEITEN

Vor jeder gerichtlichen Aktion werden die Parteien versuchen, Streitigkeiten oder Kontroversen jeder Art gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Durchführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht. Bei fehlender Einigung ist für Berufstätige ausschließlich das Amtsgericht Mulhouse, 44 Av. Robert Schuman, 68100 Mulhouse, zuständig.